(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Comet-badger, Musterstraße 42, 20359 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Handwerksleistungen im Bereich Renovierung und Innenausbau geschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot abgibt und der Auftraggeber dieses annimmt.
(3) Das Angebot des Auftragnehmers ist 30 Tage ab Erstellung gültig, sofern nicht anders angegeben.
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers.
(2) Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
(3) Mehrleistungen, die durch unvorhergesehene Umstände erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informiert.
(1) Die im Angebot genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
(3) Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(1) Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Verwendung fachgerechter Materialien aus.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle zugänglich ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten gegeben sind.
(3) Termine für Beginn und Fertigstellung der Arbeiten werden im Angebot genannt. Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen.
(3) Bei der Abnahme festgestellte Mängel werden vom Auftragnehmer in angemessener Frist beseitigt.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
(2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelansprüchen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder neu ausführen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den eingebauten Materialien vor.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026